Liebe Mitglieder,
der Ruhrverband bittet alle Mitglieder auf die Gemeingebrauchsverordnung §10 Abs.2 und Freizeitordnung des Ruhrverbands Abs. 3.6 zu achten.
Die Talsperre darf in der Zeit von 1 Stunde nach Sonnenuntergang bis 1 Stunde vor Sonnenaufgang nicht befahren werden.
Verstöße ab dem 24.06.2022 werden geahndet.
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