Liebe Mitglieder,

der Ruhrverband bittet alle Mitglieder auf die Gemeingebrauchsverordnung §10 Abs.2 und Freizeitordnung des Ruhrverbands Abs. 3.6 zu achten. 

Die Talsperre darf in der Zeit von 1 Stunde nach Sonnenuntergang bis 1 Stunde vor Sonnenaufgang nicht befahren werden.

Verstöße ab dem 24.06.2022 werden geahndet.