Natürlich bilden wir unsere Kinder und Jugendlichen aus. Dies geschieht teilweise (oder zum größten Teil) in Zusammenarbeit mit den anderen Segelclubs vom Biggesee.

So bieten wir neben dem Jügsten-Trainings auf dem Opti auch Piraten-, 420er- und Teeny-Trainins an, die in den einzelnen Clubs durchgeführt werden.
 
Aber auch die Ausbildung der älteren Generationen ist uns wichtig. So werden in regelmäßigen Abständen auch Kurse zum Sportbootführerschein Binnen, Sportbootführerschein See oder zum Sportküstenschifferschein angeboten.


Bootsbenutzung

  1. Der YRCA stellt im Rahmen seines satzungsgemäßen Zweckes und entsprechend seiner wirtschaftlichen Möglichkeiten jugendlichen Mitgliedern Sportgeräte zur Verfügung. Ein Rechtsanspruch auf Zuteilung besteht jedoch nicht. Mehrfachbelegungen sind möglich.
  2. Im Eigentum des YRCA stehende Sportgeräte (Boote, Segel, Ausrüstungsteile) werden jugendlichen Mitgliedern auf Antrag der Erziehungsberechtigten zur vorübergehenden Nutzung nach den Regeln dieser Bootsbenutzungsordnung überlassen.
  3. Die Vergabe erfolgt unter der Bedingung, dass das übergebene Material schonend behandelt wird und der Jugendliche regelmäßig an den vom YRCA durchgeführten Trainingsmaßnahmen teilnimmt, entsprechend den jeweiligen bekanntgegebenen Terminen.Für die Teilnahme an Regatten kann der/die Jugendwart/in zuvor die Erlaubnis zum Fernbleiben erteilen.

    Bei Verstoß gegen diese Bedingungen entfällt das Nutzungsrecht und damit das Nutzungsverhältnis vorzeitig, wenn trotz entsprechend erteiltem Hinweis des/der Jugendwart/in erneut verstoßen wird.Das Sportgerät wird von Bootswart und Jugendwart/in an den Erziehungsberechtigten des Jugendlichen Mitgliedes übergeben. Hierbei ist ein Protokoll aufzunehmen, dass den übergebenen Gegenstand individualisiert und über den Zustand Auskunft gibt. Das Protokoll ist vom Erziehungsberechtigten und dem Bootswart zu unterzeichnen.Das unterzeichnete Protokoll ist die Grundlage für Art und Umfang der Verpflichtung bei der Rückgabe des Sportgerätes.
  4. Das Sportgerät wird übergeben gegen Zahlung der Benutzungsgebühr und der Übergabe eines Schecks als Kaution. Die Höhe der Kaution entspricht der Verpflichtung zur Selbstbeteiligung des YRCA aus der Vollkaskoversicherung (zur Zeit 250,00 €).Bei Rückgabe wird entsprechend der Übergabe ein Protokoll erstellt und bei Vollständigkeit und Mangelfreiheit die Kaution zurückgegeben.
  5. Die Benutzungsgebühr für eine Saison beträgt 55,00€ pro Person. Bei Mehrfachbelegung 25,00€ pro Person, für die Mitbenutzung. Sofern das Nutzungsverhältnis vorzeitig endet, findet keine Erstattung statt.
  6. Das Sportgerät wird regelmäßig zu Beginn einer Saison an dem von dem/der Jugendwart/in bekanntgegebenen Termin ausgehändigt und ist zum Ende der Saison an dem von dem Jugendwart/in bekanntgegebenen Termin zurückzugeben, es sei denn das Nutzungsrecht erlischt zuvor. Sofern das Nutzungsrecht vor Ende der Saison endet, ist das Sportgerät unverzüglich nach Aufforderung an den/die Jugendwart/in zurückzugeben.
  7. Soweit Beschädigungen an dem übergebenen Sportgerät auftreten, gleichwohl aus welchem Grund und in wessen Verantwortung, ist dies unverzüglich dem Bootswart anzuzeigen und ist seinen Anweisungen zu folgen.
  8. Der Verlust oder die Beschädigung von Kleinmaterial, wie Bändsel, Fallen, Schoten und Verklicker usw. sind auf eigene Kosten vom Nutzungsberechtigten zu ersetzen.Für vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführte Schäden haftet der Nutzungsberechtigte.
  9. Nichtmitgliedern darf vereinseigenes Sportgerät nicht zur Nutzung überlassen werden.