Im kommenden Jahr gibt es einige Neuerung in den Richtlinien zur Nutzung von Sportbooten auf dem Biggesee.
Hierzu möchten wir euch folgende Botschaft seitens des Ruhrverbands gern mit der Bitte um Beachtung weitergeben.
Es wird beim nächsten Slipptermin in der Segelsaison 2025 eine Haftungsausschlusserklärung zur Unterschrift ausgegeben. Hier muss die Art und das Datum des Anstrichs angeben werden, so dass seitens des Vereins eine entsprechende Dokumentation vorliegt.
… die Firma Akzo Nobel Hilden GmbH, Düsseldorfer Straße 96-100, 40721 Hilden hat über ihre Vertriebsfirma „International“ darüber informiert, dass die Produktion der Antifouling-Farbe VC 17 M eingestellt wurde. Grund sind die von dieser Farbe ausgehenden und von einer unabhängigen finnischen Organisation festgestellten erheblichen Umweltbelastungen. Eine Verwendung dieses Produkts wird nur noch für den Atlantik empfohlen. (siehe hier)
Die Antifouling-Farbe VC 17 M wird/wurde nach unseren Unterlagen von den meisten SeglerInnen der Ruhrverbandstalsperren und -stauseen eingesetzt.
Der Ruhrverband untersagt nach Kenntnis des Sachverhalts mit Ende der Segelsaison 2024 (Stichtag 15.11.2024) die Erneuerung von Antifouling-Anstrichen mit dem Produkt „International VC 17 M“ auf Booten, die in den Folgejahren auf den Ruhrverbandstalsperren- und -stauseen eingesetzt werden sollen.
Vorhandene Antifouling-Anstriche VC 17 M auf Booten sind ab Herbst 2024 bis spätestens zum Saisonbeginn 2027 mit anderen Produkten zu überstreichen.
Wir bitten die Vereinsvorstände der Segelclubs bzw. die gewerblichen Bootsboxenanbieter sicherzustellen, dass dies von allen Vereinsmitgliedern oder BootsboxenmieterInnen eingehalten wird. Es ist zweckmäßig zu dokumentieren, welcher neuer Antifouling-Anstrich bei welchem Boot ab welchem Datum zum Einsatz kommt.
Ausdrücklich verweisen wir an dieser Stelle auf unseren Abs. 3.4 (letzten beiden Sätze) unserer Freizeitordnung, dass Hochdruckreinigungsarbeiten an Bootsrümpfen im Uferbereich der Talsperren- und Stauseen zu unterlassen sind. (siehe hier)
Die Internationale Wassersportgemeinschaft Bodensee e.V., Neue Messe 1, 88046 Friedrichshafen gibt Empfehlungen zum Einsatz von Antifouling-Anstrichen heraus. (siehe hier)
Hier bedient Sie sich einer längeren Publikation des Bundesumweltamts. (siehe hier)
Wir bitten daher alle SeglerInnen und BootsbetreiberInnen, sich noch einmal über die Gefährdung von Antifouling-Anstrichen für die Gewässerbiozönose zu informieren, und nach Möglichkeit Antifouling-Anstriche zu verwenden, die auch keine kupferhaltigen Bestandteile aufweisen. In der Produktwahl sind Sie frei, solange eine Zulassung der jeweiligen Antifouling-Farbe für den Binnenbereich bzw. Binnenseen besteht.
Die Einflüsse des Klimawandels auf die Ruhrverbandstalsperren und -stauseen sind bereits jetzt erkennbar. Die Begriffe „starke Absenkung, Tiefenwasserbelüftung, Blaualgenentwicklung“ sind Ihnen allen in den letzten Jahren präsent geworden. Bitte helfen Sie mit, dass durch möglichst geringe Schadstoffeinträge von Ihren Booten nicht auch noch die Gewässerbiozönose weiter zusätzlich deutlich beeinträchtigt oder sogar gefährdet wird. Sie unterstützen damit auch die sichere Trinkwasserversorgung von rund 4,6 Millionen Menschen im Ruhrgebiet und darüber hinaus.
Bild Quelle und Copyright: yacht.de
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