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Der YRCA stellt im Rahmen seines satzungsgemäßen Zweckes und entsprechend seiner wirtschaftlichen
Möglichkeiten jugendlichen Mitgliedern Sportgeräte zur Verfügung. Ein Rechtsanspruch auf Zuteilung
besteht jedoch nicht. Mehrfachbelegungen sind möglich.
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Im Eigentum des YRCA stehende Sportgeräte (Boote, Segel, Ausrüstungsteile) werden jugendlichen
Mitgliedern auf Antrag der Erziehungsberechtigten zur vorübergehenden Nutzung nach den Regeln dieser
Bootsbenutzungsordnung überlassen.
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Die Vergabe erfolgt unter der Bedingung, dass das übergebene Material schonend behandelt wird und
der Jugendliche regelmäßig an den vom YRCA durchgeführten Trainingsmaßnahmen teilnimmt, entsprechend
den jeweiligen bekanntgegebenen Terminen.
Für die Teilnahme an Regatten kann der/die
Jugendwart/in zuvor die Erlaubnis zum Fernbleiben erteilen.
Bei Verstoß gegen diese Bedingungen
entfällt das Nutzungsrecht und damit das Nutzungsverhältnis vorzeitig, wenn trotz entsprechend
erteiltem Hinweis des/der Jugendwart/in erneut verstoßen wird.
Das Sportgerät wird von Bootswart
und Jugendwart/in an den Erziehungsberechtigten des Jugendlichen Mitgliedes übergeben. Hierbei ist
ein Protokoll aufzunehmen, dass den übergebenen Gegenstand individualisiert und über den Zustand
Auskunft gibt. Das Protokoll ist vom Erziehungsberechtigten und dem Bootswart zu unterzeichnen.
Das unterzeichnete Protokoll ist die Grundlage für Art und Umfang der Verpflichtung bei der Rückgabe
des Sportgerätes.
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Das Sportgerät wird übergeben gegen Zahlung der Benutzungsgebühr und der Übergabe eines Schecks als
Kaution. Die Höhe der Kaution entspricht der Verpflichtung zur Selbstbeteiligung des YRCA aus der
Vollkaskoversicherung (zur Zeit 250,00 €).
Bei Rückgabe wird entsprechend der Übergabe ein
Protokoll erstellt und bei Vollständigkeit und Mangelfreiheit die Kaution zurückgegeben.
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Die Benutzungsgebühr für eine Saison beträgt 55,00€ pro Person. Bei Mehrfachbelegung 25,00€ pro
Person, für die Mitbenutzung. Sofern das Nutzungsverhältnis vorzeitig endet, findet keine Erstattung
statt.
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Das Sportgerät wird regelmäßig zu Beginn einer Saison an dem von dem/der Jugendwart/in bekanntgegebenen
Termin ausgehändigt und ist zum Ende der Saison an dem von dem Jugendwart/in bekanntgegebenen Termin
zurückzugeben, es sei denn das Nutzungsrecht erlischt zuvor. Sofern das Nutzungsrecht vor Ende der
Saison endet, ist das Sportgerät unverzüglich nach Aufforderung an den/die Jugendwart/in zurückzugeben.
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Soweit Beschädigungen an dem übergebenen Sportgerät auftreten, gleichwohl aus welchem Grund und in
wessen Verantwortung, ist dies unverzüglich dem Bootswart anzuzeigen und ist seinen Anweisungen zu
folgen.
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Der Verlust oder die Beschädigung von Kleinmaterial, wie Bändsel, Fallen, Schoten und Verklicker usw.
sind auf eigene Kosten vom Nutzungsberechtigten zu ersetzen.
Für vorsätzlich oder grob fahrlässig
herbeigeführte Schäden haftet der Nutzungsberechtigte.
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Nichtmitgliedern darf vereinseigenes Sportgerät nicht zur Nutzung überlassen werden.
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