Klaus H. Naschwitz
Attendorn, 17. Jan. 1984
geändert 2003

Vergabebedingungen für den Langfahrtpreis für Hochseefahrtensegler des YRCA

  1. Es gilt die höchste Anzahl an Seemeilen außerhalb der Dreimeilenzone aus einer oder mehreren Fahrten über jeweils 100 sm innerhalb eines Kalenderjahres ohne Berücksichtigung der unter Motor gelaufenen Seemeilen.

  2. Die Stellung des Bewerbers in der Stammrolle an Bord ist nicht zu berücksichtigen.

  3. Im formlosen Antrag muß enthalten sein: entweder die Ablichtung der ersten und letzten Seite des jeweiligen Logbuches mit Angabe der Mannschaft und die Bescheinigung des Schiffsführers über die Richtigkeit des Auszuges mit der Anzahl der abgelaufenen Seemeilen oder das Logbuch selbst. In beiden Fällen sind Schiffsname, Art und Größe anzugeben.

  4. Die Bewerbung muß an den Fahrtensegelwart des YRCA bis zum 31. Dezember des jeweiligen Jahres gerichtet sein.

  5. Die Entscheidung der Vergabe erfolgt durch ein Gremium, das sich aus dem 1. Vorsitzenden des YRCA, dem Fahrtensegelwart und dem Sportwart zusammensetzt. Bei mehreren Bewerbern mit gleicher Sm-Anzahl ist die seemännische Leistung (Vorbereitung, Reiseziel, Crew, navigatorische Anforderung, sichere Schiffsführung etc.) zur Bewertung heranzuziehen. Die Vergabe selbst wird auf der Jahreshauptversammlung vorgenommen.

  6. Der Name des Jahrespreisträgers ist auf dessen Kosten auf der Henkelseite mit Angabe der Jahreszahl und Sm-Angabe in Blockschrift einzugravieren.

  7. Unter einer Mindestzahl von 500 sm wird der Langfahrtpreis in dem betreffenden Jahr nicht vergeben.

  8. Mit der 3. Anwartschaft geht der Preis in den endgültigen Besitz des Bewerbers über.

gez. Klaus Naschwitz


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