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Es gilt die höchste Anzahl an Seemeilen außerhalb der Dreimeilenzone aus
einer oder mehreren Fahrten über jeweils 100 sm innerhalb eines Kalenderjahres
ohne Berücksichtigung der unter Motor gelaufenen Seemeilen.
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Die Stellung des Bewerbers in der Stammrolle an Bord ist nicht zu
berücksichtigen.
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Im formlosen Antrag muß enthalten sein: entweder die Ablichtung der ersten
und letzten Seite des jeweiligen Logbuches mit Angabe der Mannschaft und die
Bescheinigung des Schiffsführers über die Richtigkeit des Auszuges mit der
Anzahl der abgelaufenen Seemeilen oder das Logbuch selbst. In beiden Fällen
sind Schiffsname, Art und Größe anzugeben.
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Die Bewerbung muß an den Fahrtensegelwart des YRCA bis zum 31. Dezember des
jeweiligen Jahres gerichtet sein.
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Die Entscheidung der Vergabe erfolgt durch ein Gremium, das sich aus dem 1.
Vorsitzenden des YRCA, dem Fahrtensegelwart und dem Sportwart zusammensetzt.
Bei mehreren Bewerbern mit gleicher Sm-Anzahl ist die seemännische Leistung
(Vorbereitung, Reiseziel, Crew, navigatorische Anforderung, sichere
Schiffsführung etc.) zur Bewertung heranzuziehen. Die Vergabe selbst wird auf
der Jahreshauptversammlung vorgenommen.
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Der Name des Jahrespreisträgers ist auf dessen Kosten auf der Henkelseite
mit Angabe der Jahreszahl und Sm-Angabe in Blockschrift einzugravieren.
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Unter einer Mindestzahl von 500 sm wird der Langfahrtpreis in dem
betreffenden Jahr nicht vergeben.
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Mit der 3. Anwartschaft geht der Preis in den endgültigen Besitz des
Bewerbers über.