Dr. Eberhard Hohaus
Kreuztal, den 22.04.2001
Vergabebedingungen für den Fahrtensegelpreis YRCA

Der Fahrtensegelpreis YRCA ist für Mitglieder unseres Clubs vorgesehen, die innerhalb und/oder außerhalb der Dreimeilenzone und/oder Binnengewässer gefahren sind.
  1. Crewmitglieder und/oder Schiffsführer können sich bewerben, wobei die Funktion an Bord nicht zu berücksichtigen ist.

  2. Es werden bis zu drei Fahrten innerhalb eines Kalenderjahres gewertet. Eine Mindestanzahl von Seemeilen sowie eine Limitierung der Fahrtzeit sind nicht vorgesehen.

  3. Schiff, Schiffsführer und Besatzung müssen für das Fahrtrevier geeignet sein. Der Schiffsführer muß das Befähigungszeugnis besitzen, welches für das Revier vorgeschrieben ist. Die Fahrten dürfen nicht gegen den Amateurgedanken im Segelsport verstoßen (keine bezahlten Crews, keine Kreuzfahrten).

  4. Fahrten müssen von einem Ort A zu einem Ort B oder zu Ort A zurück führen. Regatten mit Mehrecks-Kursen, mit mehrmaligem Ablaufen einer Distanz und ähnlichem sind in diesem Sinne keine Fahrt. Deswegen finden solche Distanzen keine Berücksichtigung bei der Bewertung.

  5. Die Bewerbung ist bis zum 31. Dezember beim 2. Sportwart des YRCA (fahrtensegelwart@yrca.de) einzureichen.

  6. Dem ausgefüllten Vordruck sind nachstehende Unterlagen beizufügen:
    - Kopien des betreffenden Logbuchabschnitts (bei Seereisen) bzw. aus dem Fahrtenbuch (bei Binnenreisen) oder kurzer Reisebericht, aus dem auch die Törnvorbereitungen hervorgehen. Der Reisebericht soll insbesondere Auskunft geben über den Reiseweg, die Anzahl der Fahrt- und Hafentage, über die Strecken in sm/km unter Segel, unter Motor und im Schlepp sowie über die Anzahl Mastlegen/-stellen und Schleusen. Besondere Ereignisse und Leistungen bitte aufführen.
    - Skizze der Reiseroute
    - Beschreibung des Bootes und der wichtigsten Ausrüstung. Bitte Hinweis falls Charter-Schiff

  7. Entscheidend für die Bewertung ist die seemännische Gesamtleistung (Vorbereitung sowie nautische und seemännische Durchführung der jeweiligen Fahrten; Leistung im Verhältnis zur Schiffsgröße und der Besatzungsstärke; gesegelte Distanz unter Berücksichtigung der Fahrtendauer sowie der Revier- u. Wetterbedingungen). Die Vergabe des Wanderpreises und weitere Reihenfolge der Bewerber erfolgt anhand der "Erklärenden Leitlinien für die Vergabe und Bewertung von Bewerbungen um den Binnen/Küste - Preis und den Juniorenpreis des FSKB, sowie den Fahrtensegelpreis YRCA"

  8. Über die Bewerbungen entscheidet das "Gremium Fahrtensegelwettbewerb des YRCA" unter Ausschluß des Rechtsweges. Dieses Gremium besteht aus dem 1. Vorsitzenden des YRCA bzw. Vertreter, dem 1. Sportwart, dem 2. Sportwart und den Stiftern der Preise . Sollte einer der genannten Vorstandsmitglieder selbst Bewerber eines Fahrtensegelpreises des YRCA sein, so wird für dieses Mitglied ein Vertreter aus dem Vorstand in das Gremium berufen.

  9. Der Bewerber erhält einen Teilnahmepreis oder bei entsprechender Voraussetzung den jeweiligen Wanderpreis.

  10. Die Vergabe erfolgt anläßlich der Jahreshauptversammlung des YRCA.

  11. Der Name des Jahrespreisträgers ist auf dessen Kosten mit Angabe der Jahreszahl in passender Schrift einzugravieren.

  12. Der Preis geht mit der dritten Anwartschaft in den endgültigen Besitz des Preisträgers über.

gez. Eberhard Hohaus


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