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Crewmitglieder und/oder Schiffsführer können sich bewerben, wobei die
Funktion an Bord nicht zu berücksichtigen ist.
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Es werden bis zu drei Fahrten innerhalb eines Kalenderjahres gewertet. Eine
Mindestanzahl von Seemeilen sowie eine Limitierung der Fahrtzeit sind nicht
vorgesehen.
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Schiff, Schiffsführer und Besatzung müssen für das Fahrtrevier geeignet
sein. Der Schiffsführer muß das Befähigungszeugnis besitzen, welches für das
Revier vorgeschrieben ist. Die Fahrten dürfen nicht gegen den Amateurgedanken
im Segelsport verstoßen (keine bezahlten Crews, keine Kreuzfahrten).
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Fahrten müssen von einem Ort A zu einem Ort B oder zu Ort A zurück führen.
Regatten mit Mehrecks-Kursen, mit mehrmaligem Ablaufen einer Distanz und
ähnlichem sind in diesem Sinne keine Fahrt. Deswegen finden solche Distanzen
keine Berücksichtigung bei der Bewertung.
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Die Bewerbung ist bis zum 31. Dezember beim 2. Sportwart
des YRCA (fahrtensegelwart@yrca.de) einzureichen.
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Dem ausgefüllten Vordruck sind nachstehende Unterlagen beizufügen:
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Kopien des betreffenden Logbuchabschnitts (bei Seereisen) bzw. aus dem
Fahrtenbuch (bei Binnenreisen) oder kurzer Reisebericht, aus dem auch die
Törnvorbereitungen hervorgehen. Der Reisebericht soll insbesondere Auskunft
geben über den Reiseweg, die Anzahl der Fahrt- und Hafentage, über die
Strecken in sm/km unter Segel, unter Motor und im Schlepp sowie über die
Anzahl Mastlegen/-stellen und Schleusen. Besondere Ereignisse und Leistungen
bitte aufführen.
- Skizze der Reiseroute
- Beschreibung des Bootes und
der wichtigsten Ausrüstung. Bitte Hinweis falls Charter-Schiff
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Entscheidend für die Bewertung ist die seemännische Gesamtleistung
(Vorbereitung sowie nautische und seemännische Durchführung der jeweiligen
Fahrten; Leistung im Verhältnis zur Schiffsgröße und der Besatzungsstärke;
gesegelte Distanz unter Berücksichtigung der Fahrtendauer sowie der Revier- u.
Wetterbedingungen). Die Vergabe des Wanderpreises und weitere Reihenfolge der
Bewerber erfolgt anhand der "Erklärenden Leitlinien für die Vergabe und
Bewertung von Bewerbungen um den Binnen/Küste - Preis und den Juniorenpreis
des FSKB, sowie den Fahrtensegelpreis YRCA"
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Über die Bewerbungen entscheidet das "Gremium Fahrtensegelwettbewerb des YRCA" unter Ausschluß des
Rechtsweges. Dieses Gremium besteht aus dem 1. Vorsitzenden des YRCA bzw. Vertreter, dem 1. Sportwart, dem 2. Sportwart
und den Stiftern der Preise . Sollte einer der genannten Vorstandsmitglieder selbst Bewerber eines Fahrtensegelpreises
des YRCA sein, so wird für dieses Mitglied ein Vertreter aus dem Vorstand in das Gremium berufen.
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Der Bewerber erhält einen Teilnahmepreis oder bei entsprechender
Voraussetzung den jeweiligen Wanderpreis.
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Die Vergabe erfolgt anläßlich der Jahreshauptversammlung des YRCA.
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Der Name des Jahrespreisträgers ist auf dessen Kosten mit Angabe der
Jahreszahl in passender Schrift einzugravieren.
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Der Preis geht mit der dritten Anwartschaft in den endgültigen Besitz des
Preisträgers über.